Rechtlicher Hintergrund

Der Klient nimmt mit mir gemeinsam in dieser Praxis in Senftenberg eine psychotherapeutische Behandlung bzw. Hypnose in Anspruch.

Diese findet in Form einer Einzelsitzung oder auch in der Gruppe statt, einschließlich der dazu notwendigen diagnostischen Verfahren.

Meine Behandlung ersetzt keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert bei Beschwerden mit Krankheitswert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

Über meine Sorgfalt – und Schweigepflicht gegenüber meinem Klienten bin ich mir im Klaren. Die Praxis für Psychotherapie und Hypnose muss für den Fall der Auskunftserklärung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Klienten entbunden werden.

Ich kann und werde keine Heilversprechen abgeben. Als Privatklient ist er darüber informiert, dass in dieser Praxis nach dem Heilpraktikergesetz ( HPG ) generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Klient leitet eigenständig das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über die Genehmigungsverfahren.

Es ist unter Umständen ratsam und wichtig mehrere Sitzungen in Anspruch zu nehmen, um eine bestehende Behandlung erfolgreich und sinnvoll abschließen zu können. Dies werden wir nach jeder Sitzung individuell besprechen.